Das bundesstaatliche Naturschutzgesetz verbietet die vorsätzliche Störung von Wespen und Wildtieren, deren Einnahme oder Tötung ohne triftigen Grund. Und so wird das Töten von Wespen, Bienen, Hummeln, aber auch Käfern, Eichhörnchen, Maulwürfen, Schmetterlingen, Schnecken und Wölfen so ernst genommen, dass diejenigen, die es tun, mit einem sehr hohen Gehalt bestraft werden, das in Deutschland von Region zu Region variiert. Wer eine Wespe tötet, kann mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 65.000 Euro bestraft werden. Wenn das Insekt eine geschützte Art ist, steigt die Geldstrafe. Es wird jedoch nicht nur das Töten dieser Tiere bestraft, sondern auch der Schaden oder die Zerstörung der Orte, an denen sie leben.
Je nach Staat unterscheiden sich die Geldbußen. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen beträgt die Geldstrafe 50.000 Euro, unabhängig davon, ob es sich um eine geschützte Art handelt. In Rheinland-Pfalz: 5.000 Euro, auch wenn die Art besonders geschützt ist. Im Brandenburger Gebiet, dagegen, beträgt die Geldbuße für geschützte Arten sogar 65.000 Euro.
Tierschutzanwalt Andreas Ackenheil sagte, die Bedrohung durch Wespen sei überbewertet. Von etwa 10.000 Arten sind nur zwei tatsächlich gefährlich für den Menschen, kommen aber normalerweise nicht mit den besiedelten Gebieten in Kontakt. Trotz des begrenzten Risikos erklärte Ackenheil, dass das Gesetz Ausnahmen zulässt: Menschen, die auf Wespen allergisch sind, haben das Recht, sie zu töten, wenn dies eine Gefahr für ihr Leben darstellt, aber die Genehmigung der Behörden ist erforderlich, um die Nester zu entfernen.
Das Töten dieser wertvollen Tiere hat weitreichende Konsequenzen für die Natur. Wespen tragen zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei, indem sie Moskitos, Fruchtfliegen und andere Schädlinge abtöten. Sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Bestäubung von Blumen, sowie Bienen, die in Europa auch gefährlich durch Pestizide gefährdet sind, die ihre Existenz ernsthaft gefährden.