Deutschland hat gerade ein Gesetz verabschiedet, wonach die größten börsennotierten Unternehmen mindestens eine Frau in ihren Vorständen haben müssen.

Nach jahrelangen Debatten zu diesem Thema sieht das neue Gesetz eine Quote von 30% für Aufsichtsräte vor (eingeführt im Jahr 2015), die für Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern gilt.

Die Maßnahme war seit langem von den Mitte-Links-Sozialdemokraten (SPD) gefordert und von vielen Christdemokraten, Angela Merkels Partei, abgelehnt worden. Die Bundeskanzlerin (zugunsten des Gesetzes) äußerte sich enttäuscht über die Langsamkeit, mit der deutsche Unternehmen weibliche Führungskräfte ernennen. “Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen”, sagte SPD-Familienministerin Franziska Giffey. Das neue Gesetz betrifft etwa 70 Unternehmen, von denen derzeit etwa 30 keine Frauen in ihren Vorständen haben.

Der Frauenanteil in den Vorständen deutscher Unternehmen überschritt 2017 die 30% -Marke und lag im November 2020 bei 35,2%. In den Vorständen der rund 100 größten börsennotierten Unternehmen machen Frauen nur 11,5% der Positionen aus.

Das deutsche Recht legt auch strengere Regeln für die Gleichstellung der Geschlechter für staatlich kontrollierte Unternehmen fest. Der wirtschaftliche Think Tank DIW dämpfte jedoch den Enthusiasmus, indem er erklärte, dass das neue Gesetz nur begrenzte Auswirkungen haben wird. Derzeit steht Norwegen in Europa an erster Stelle bei der Geschlechterdiversität, gefolgt von Frankreich.

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