Lassen Sie uns herausfinden, welche Neuheiten es auf dem Gebiet der Verpackung in Deutschland gibt.

Ab dem 1. Januar 2019 ist in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten, das die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöste und integrierte. Damit wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, um eine immer größere Transparenz, Kontrolle und Verantwortung des Herstellers in Bezug auf Handelsverpackungen zu erreichen.

Ab diesem Datum ist es daher erforderlich, sich beim Zentralorgan des Verpackungsregisters anzumelden, bevor die verpackten Produkte in Verkehr gebracht werden können. Die Namen der Hersteller und Marken werden im LUCID-Register veröffentlicht, das nach dem Grundsatz der vollständigen Transparenz öffentlich zugänglich ist.

Dieses neue Gesetz umfasst die folgenden Arten von Verpackungen:

  • Verkaufs- oder Primärverpackung
  • Verpackung für Sendungen bei Online-Einkäufen
  • Überverpackungen oder Umverpackungen
  • Verpackung zum Befüllen für den Endverbraucher

Was hat sich seit dem neuen Verpackungsgesetz geändert?

Es wurde eine zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz bei der Erteilung der Lizenz zu verbessern und die Exekutivinstitutionen dabei zu unterstützen, den Auslassungen der Lizenz entgegenzuwirken. Ziel ist es, eine nachhaltige Abfallbehandlung sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht zu schaffen.

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